Die wichtigsten Punkte:
Kostenfrei parken mit Parkscheibe für maximal 8 Stunden
Parkscheibenpflicht täglich von 7:00 bis 23:00 Uhr
Nachtparkverbot – bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort
Nicht erlaubt: Abstellen von Anhängern, Wohnmobilen und LKW
Warum Parkzeiten 7:00 - 23:00 Uhr am Leobad?
1. Fremd- und Fehlnutzung
Der Parkplatz wurde zunehmend durch auswärtige Pendler und Gewerbeflotten als kostenloser Dauerparkplatz missbraucht. Badegäste und Sportler des Vereins sowie dessen Besucher fanden keine Parkplätze mehr.
2. Verkehrssicherungspflicht
Die Stadtwerke haben eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Besuchern. Überfüllte Parkflächen mit Dauerparkern gefährden einen geordneten und sicheren Betrieb.
Die zeitliche Einschränkung ab 23 Uhr dient dazu, dauerhaft falsch abgestellte Fahrzeuge sowie Unfallfahrzeuge von den Flächen entfernen zu können.
3. Zweckbestimmung
Die Parkflächen wurden ausschließlich für Sport- und Badegäste angelegt und sollen diesem Zweck dienen.
4. Gemeinderatsauftrag
Der Gemeinderat hat die Stadtwerke beauftragt, die Parkflächen zu bewirtschaften und die Zweckbestimmung durchzusetzen.
Kontrollen:
Regelmäßige Kontrollen durch externen Sicherheitsdienst zu wechselnden Zeiten.
Bitte beachten Sie:
Im Winter erfolgt nur eingeschränkter Winterdienst. Bei Verstößen gegen die Parkordnung können Sanktionen verhängt werden.